Erscheinung:22.04.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Swiss Financial Services AG: BaFin dehnt Ermittlungen aus
Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Ermittlungen gegen die Swiss Financial Services AG ausgeweitet. Wie nunmehr bekannt geworden ist, verweist die Gesellschaft in E-Mails auf die Website swiss-financial.org.
Die BaFin hatte am 6. März 2024 darüber informiert, dass sie gegen die Swiss Financial Services AG ermittelt.
Hintergrund
Wer in Deutschland Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.